Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Online-Registrierung. Anmeldungen per E-Mail oder sonstigen elektronischen Medien können nicht berücksichtigt werden und führen zum Ausschluss. Die Online-Registrierung ist ab 1. März 2026 möglich. Sie endet automatisch, sobald die Grenze von 200 Registrierungen erreicht ist bzw. spätestens am 31. März 2026. Es gilt das Datum des digitalen Eingangs. Registrierung erfolgt unter www.orbart.de

Eine Verlinkung ist ebenfalls auf der Startseite der Stadt Bad Orb unter www.stadt-bad-orb.de zu finden.

Die Bilddateien können bis zum 31. Juli 2026 ergänzt werden (siehe unten). Für den weiteren Ablauf wäre es hilfreich, wenn die Dateien möglichst bis zum 15. Juli vorliegen.

Mögliche Nachfragen richten Sie bitte an Lilian Metzler, Tel.: 06052 86-125, Mail: orbart@bad-orb.de zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung zwischen 9 bis 12 Uhr.

Eine endgültige Zusage der Teilnahme an der Ausstellung erhalten die Künstler*innen bis 31. August 2026.

ABLAUF

Anmeldung auf der Registrierungsseite der OrbArt

  • Vorname, Name, Kontaktdaten, E-Mail-Adresse.
  • Vita der Bewerberin, des Bewerbers (max. 800 Zeichen)
  • Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie automatisch eine Bestätigung.

Anhand der anonymisierten digitalen Abbildungen der Online-Einreichungen, wählt die Jury in nichtöffentlicher Sitzung bis zu 25 Arbeiten aus, die in der Ausstellung im Kulturbahnhof in Bad Orb präsentiert werden sollen. Nur diese Arbeiten werden im Original eingereicht. Aus den eingereichten Originalarbeiten bestimmt die Jury die Preisträger*innen, welche die Kunstpreise 1 bis 3 erhalten. Die Jury behält sich vor, die Kunstpreise zu teilen.

Alle prämierten Bewerber werden per e-Mail informiert. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Annahme der Arbeiten

  • Die zur Ausstellung zugelassenen Arbeiten werden am 09. und 10. September 2026 von 15 bis 18 Uhr im Kulturbahnhof, Bahnhofstraße 1, Bad Orb, angenommen. Die Künstler werden kurzfristig per e-Mail über die Zulassung unterrichtet.
  • Die eingereichten Arbeiten müssen „Hänge-/Präsentations-fertig für standardisierte Hängesysteme mit zwei Aufhängungen (bei Bildern) versehen und nur auf der Rück- bzw. Unterseite gekennzeichnet sein mit: Titel, Technik, Entstehungsjahr und Anschrift der Künstlerin / des Künstlers. Ebenfalls ist „oben“ und „unten“ zu kennzeichnen. Bei Skulpturen / Plastiken und Installationen ist das für die Präsentation notwendige Material mitzubringen (z.B. Podest).

Hängung/Aufstellung der Werke

Hängung und Aufstellung der ausgewählten Exponate erfolgen am 16. und 17. September 2026 ab 14 Uhr im Kulturbahnhof durch die Arbeitsgemeinschaft.

Transport und Versicherung

Der Transport der Arbeiten sowie die Transportversicherung liegen in der Verantwortung der/des Teilnehmerin/Teilnehmers. Für die Zeit vom Eingang der Arbeiten ab 09. September 2026 bis zur Abholung spätestens am 5. Oktober 2026 wird eine Versicherung von der Arbeitsgemeinschaft gegen Diebstahl und Beschädigung abgeschlossen.

Der Versicherungswert für das einzelne Kunstwerk beträgt maximal 5.000,00 €.

Wertangaben, welche darüber liegen, sind nicht versichert. Die ausgestellten Werke können nach der Schlussveranstaltung am 04. Oktober 2026 von den Künstlerinnen und Künstlern entfernt werden.

Endgültiger Abholtermin ist der 5. und 6. Oktober zwischen 16 und 18 Uhr in der ausgestellten Örtlichkeit der Kunstwerke. Sollten die Werke bis 6. Oktober ausnahmsweise nicht abgeholt werden können, besteht die Möglichkeit einen festen Termin nach telefonischer Rücksprache bei der Stadt Bad Orb mit Frau Lilian Metzler – 06052 86-125 zu vereinbaren.

Ausstellung

  • Die Eröffnung der Ausstellung mit der Verleihung des Bad Orber Kunstpreises erfolgt am 19. September 2026, 17 Uhr, im Kulturbahnhof der Stadt Bad Orb, Bahnhofstraße 1.
  • Die Finissage findet am 4. Oktober 2026, 17 Uhr im Kulturbanhof statt.
  • Die Öffnungszeiten der Ausstellung:

Donnerstag bis Samstag jeweils 14:00 bis 18:00 Uhr

sonntags 11:00 bis 18:00 Uhr

  • Persönliche Abholung der Arbeiten erfolgt im Kulturbahnhof am 5. und 6. Oktober 2026 zwischen 16 und 18 Uhr.

Sonstiges:

  • Die Nichtbeachtung von Teilen der Ausschreibung kann zum Ausschluss führen
  • Versuchte Einflussnahme – egal auf welche Art – führt zum Ausschluss.
  • Eine Kontaktaufnahme mit den Jurymitgliedern führt ebenfalls zum Wettbewerbsausschluss
  • Künstlerinnen und Künstler sollten an der Preisverleihung und der Finissage anwesend sein.

Schlussbestimmung

Jede/r Teilnehmer*in am Wettbewerb erkennt mit der Bewerbung zur Teilnahme und mit dem Einreichen der Arbeit die Ausschreibungsbedingungen an. Zugleich wird damit bestätigt, die Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung zur Kenntnis genommen zu haben.